Fluthamel


Die Fluthamel darf ab der Umgehungsrinne, ungefähr 50 Meter vor dem so genannten Marienthaler Wehr in Afferde (oberhalb von Tedox) und von dort stromab bis zur Einmündung in die Weser im Bereich Knochenhauereck befischt werden. Im Sommer sind die Ufer teils stark bewachsen, was das Angeln mitunter erschwert. Im Oberlauf ist die Fluthamel meist eher stärker fließend, wo hingegen sie ungefähr ab Höhe Südbad immer gemächlicher dahin fließt und im Unterlauf deutlich tiefer und ruhiger wird. Die so genannte Stadthamel (entlang Vorwerk, über Ohsener Str. und 164er Ring bis zur Einmündung in die Weser an der Jugendherberge) darf nicht befischt werden.

Im Bereich vom Marienthaler Wehr bis zur Brücke Kuhbrückenstraße / Werftstraße ist das Angeln in der Zeit vom 1. Oktober bis einschließlich 31. März untersagt

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