Weser
Kurz hinter Ohr beziehungsweise gegenüberliegend bei Tündern beginnt unsere Pachtstrecke mit dem Flusskilometer 130. In diesem Bereich, bis zum Wehr- und Schleusenbereich spricht man oft von der Oberweser, während der gesamte Bereich ab der Hamelner Weserbrücken bis stromab nach Rinteln die inoffizielle Bezeichnung Unterweser hat. Mit Ausnahme einiger Abschnitte erstreckt sich unsere Pachtstrecke bis zum Kreishafen in Rinteln (Flusskilometer 164,5), wobei wir ab Flusskilometer 149 eine Pachtgemeinschaft mit dem Rintelner Angelverein haben. Nicht beangeln dürfen wir den Wehr- und Schleusenbereich im Hamelner Stadtgebiet, die Strecke im Bereich Wehrbergen und das Naturschutzgebiet Hohenrode. Auch ist in angrenzenden Kiesteichen, welche wir nicht gepachtet haben, sowie deren Einfahrten ist das Angeln untersagt. Hierzu zählen zum Beispiel die Kiesteiche in Fuhlen, Großenwieden oder Engern. Nebengewässer die wir beangeln dürfen sind hingegen der Hamelner Hafen, die Fluthamel, ein Teilstück der Humme und Nebenbäche bis Flusskilometer 149, diese aber nur im gesetzlichen Überschwemmungsgebiet. Nicht beangelt werden darf derzeit der Sportboothafen.
Erfahren Sie mehr über das Angeln in der Weser
Zu den Fangmeldungen der Weser (inkl. Nebengewässer)
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