Mitglied in der Jugendgruppe des SFV Hameln können alle interessierten Kinder und Jugendlichen bis
zur Vollendung des 18. Lebensjahres werden. Ein Beitritt ist zu jedem Zeitpunkt möglich. Der
Jahresbeitrag für jugendliche Vereinsmitglieder beträgt 40 Euro. Es wird keine Aufnahmegebühr
fällig. Die Kündigung der Mitgliedschaft erfolgt schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten zum
Jahresende.

Bis zur erfolgreichen Ablegung der Sportfischerprüfung darf nur während der Veranstaltungen der
Jugendgruppe oder in Begleitung eines ordentlichen Mitgliedes (volljährig) mit Fischereiprüfung
geangelt werden. Mit Vollendung des 14. Lebensjahres muss der / die Jugendliche selbst die
Sportfischerprüfung abgelegt haben. Erst dann dürfen die Jugendlichen unter Beachtung der
Vereinsvorschriften eigenständig angeln gehen.

Vorgehen zur Jugendgruppenmitgliedschaft

1. Kontaktieren Sie die Jugendwartin, indem Sie eine Nachricht auf der Mailbox, bei WhatsApp
oder per Mail hinterlassen.

Lia-Henrike Rose
0172/7560722
liahen.rose@gmail.com


2. Unsere Jugendwartin wird sich schnellstens bei Ihnen zurückmelden und Sie über die
kommenden Jugendveranstaltungen informieren und einen Termin zum Schnuppern
vereinbaren. Weitere Fragen werden selbstverständlich gerne beantwortet.

3. Bringen Sie Ihr Kind zu dem vereinbarten Termin und suchen Sie das persönliche Gespräch
mit unseren Betreuern.

4. Sollten Sie sich dann entscheiden, Ihr Kind in unserer Jugendgruppe anmelden zu wollen,
geben Sie das Anmeldeformular digital oder analog bei unserer Jugendwartin ab
(nach Möglichkeit direkt mit einem Passfoto). Dies ist jedoch erst nach dem persönlichen
Kennenlernen möglich!

5. Unsere Jugendwartin reicht das Anmeldeformular in die Geschäftsstelle, wo die Angelpapiere
für Ihr Kind erstellt werden.

6. Unsere Geschäftsstelle wird Sie über die auf dem Anmeldeformular angegebenen
Kontaktdaten kontaktieren und einen Termin zur Abholung mit Ihnen vereinbaren.

Vorgehen Jugendbegleitschein

Der Jugendbegleitschein dient dem privaten Heranführen an die Angelei. Der / die Jugendliche darf
lediglich mit einer Handangel des Vereinsmitgliedes Angeln (anders gesagt: der / die Jugendliche und
das Vereinsmitglied angeln gemeinsam mit maximal zwei Ruten!). Er gilt lediglich für ein Jahr und
kann gegen eine Gebühr von 10 Euro in der Geschäftsstelle erworben werden. Die begleitende
Person und das Berechtigte Kind sind namentlich benannt. Des Weiteren gilt:

1. Erlaubte Zielfische sind Friedfische oder Aale.
2. Nicht zugelassene Köder sind jegliche Kunstköder, Köderfisch oder Stückfisch / Fischfetzen.
3. Die Benutzung von Drillings- oder Zwillingshaken u. ä. ist nicht erlaubt.
4. Das Hältern der gefangenen Fische ist verboten.
5. Das waidgereichte Töten von Fischen nach Gewässerordnung darf nur durch das
Vereinsmitglied durchgeführt werden.
6. Diese Erlaubnis sowie die Papiere der haftenden Begleitperson können bei Verstößen gegen
die genannten Bedingungen oder die Vereinsvorschriften jederzeit entzogen werden.

Wann kann ein Jugendbegleitschein beantragt werden:

1. vor dem 10. Geburtstag eines Kindes: beliebig oft, jedoch immer nur für 12 Monate
2. nach dem 10. Geburtstag eines Kindes: einmalig, sofern nicht schon mindestens einmal ein
Jugendbegleitschein nach 1. beantragt wurde
3. nach dem 14. Lebensjahr: das Kind muss die Fischereiprüfung ablegen und kann für einen
gegenüber den Erwachsenen Vereinsmitgliedern deutlich reduzierten Jahresbeitrag Mitglied
in der Jugendgruppe werden
Hinweis: eine Jugendgruppenmitgliedschaft ist auch schon vor
dem 14. Lebensjahr an Stelle eines Begleitscheines möglich. Hierzu füllen Sie einfach den Aufnahmeantrag aus.

  05151 / 95 98 54            Folgen Sie uns auch auf