Tündernsee
Derzeit setzt sich der Tündernsee aus den bisherigen Gewässern „Baggersee Weber“ und „Baggersee Dahne“ zusammen, was eine Gewässerfläche von ca. 40 Hektar bedeutet, was den Tündernsee bereits jetzt zu unserem größten Vereinsgewässer macht. In den nächsten Jahren werden die Baggerseen „Im Niederen Feld“ und „Landeilenkamp“ ebenfalls noch an den Tündernsee angebunden. Schlussendlich soll der Tündernsee eines Tages knapp 100 Hektar Wasserfläche betragen. Aktuell bedeuten die noch aktiven Auskiesungsprozesse, dass wir ein stark eingeschränktes Uferbetretungsrecht haben, da Betriebsgelände und Steilufer zum Angeln nicht betreten werden dürfen. Auf der Landzunge am südwestlichen Ufer sowie entlang der Ostseite, wo ein Weg parallel zur Tündernschen Straße verläuft (Zufahrt durch eine Schranke eingeschränkt; hier passt unser Vereinsschlüssel), befinden sich die meisten Angelplätze. Am südlichen und nördlichen Ufer befinden sich darüber hinaus auch noch wenige Stellen. Die Zufahrt zum Gewässer erfolgt über die Tündernsche Straße oder direkt von unserem Vereinsheim kommend über den Wirtschaftsweg „Tündernsche Warte“ beziehungsweise über den Rest der noch bestehenden Nordstraße aus Tündern kommend, um das Südufer zu erreichen.
Das Betriebsgelände der Firma Papenburg inklusive der Landzunge ehemalige Nordstraße darf nicht betreten werden. Auch das Spülfeld am östlichen Ufer (rechte Seite, Infosymbol) darf unter keinen Umständen betreten werden. Am südlichen Ufer (orangene Linie) ist besondere Vorsicht geboten, da sich hier noch unsichere Steilufer befinden, welche ebenfalls nicht zu betreten sind und wo das Angeln untersagt ist. In diesem Bereich darf nur an den bereits gut zugänglichen und gesicherten Ufern geangelt werden. Die Landzunge "Dahne" darf nicht mit dem Auto befahren werden!
Das Betriebsgelände der Firma Papenburg inklusive der Landzunge ehemalige Nordstraße darf nicht betreten werden. Auch das Spülfeld am östlichen Ufer (rechte Seite, Infosymbol) darf unter keinen Umständen betreten werden. Am südlichen Ufer (orangene Linie) ist besondere Vorsicht geboten, da sich hier noch unsichere Steilufer befinden, welche ebenfalls nicht zu betreten sind und wo das Angeln untersagt ist. In diesem Bereich darf nur an den bereits gut zugänglichen und gesicherten Ufern geangelt werden. Die Landzunge "Dahne" darf nicht mit dem Auto befahren werden!