Hinweis zu Feuerstellen
Zuletzt sind uns wieder vermehrt Feuerstellen an den Gewässern aufgefallen, weshalb wir hier noch einmal darauf hinweise wollen, dass offene Feuer in der freien Natur vielen Auflagen unterliegen und im Zweifelsfall meist grundsätzlich verboten sind. Insbesondere das Anlegen von Lagerfeuern ohne Feuerschale ist dabei besonders gefährlich und schädigt nachhaltig die Vegetation der Ufer. Solche Feuerstellen sind auch nach Gewässerordnung untersagt und werden zukünftig mit dem Entzug der Fischereierlaubnis geahndet.Auch Lagerfeuer in Feuerschalen ist nicht grundsätzlich erlaubt. Hierbei sind Auflagen wie Brandschutzverordnung sowie Regeln in Landschaftsschutzgebieten zu beachten und gerade in der aktuellen warmen Jahreszeit sind auch Feuerschalen als sehr gefährlich zu betrachten und sollten unterlassen werden.
Unsere Fischereiaufseher sind angewiesen, speziell in den Sommermonaten, hierauf vermehrt zu achten.